Grill & Fleisch
Was ist beim Umgang mit Hackfleisch wichtig?
Der Offenverkauf von Hackfleisch untersteht strengen gesetzlichen Bestimmungen.
- Das dafür bestimmte Fleisch darf erst am Verkaufstag zerkleinert und gehackt werden.
- Es muss ununterbrochen gekühlt aufbewahrt und am selben Tag verkauft werden, weil es sehr leicht verdirbt.
- Von der Herstellung bis zur Abgabe an den Kunden muss die Kühlkette eingehalten werden.
- Hackfleisch ist zum Sofortverbrauch bestimmt. Es sollte daher idealerweise am selben Tag, spätestens aber am Folgetag verwendet (Verfalldatum beachten) oder portionenweise tiefgekühlt (Haltbarkeit zwei bis drei Monate) werden.
- Gerichte aus gekochtem Hackfleisch können zwei Tage im Kühlschrank oder zwei bis drei Monate im Tiefkühler aufbewahrt werden.
Tipp: Dauert der Weg vom Geschäft nach Hause etwas länger, kann man das Hackfleisch in einer Kühltasche mit Kühlelementen transportieren. Auch bereits abgepacktes Hackfleisch sollte ständig gekühlt werden.
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