Beiträge

Milchproduzenten, die einer SMP-Mitgliedsorganisation angeschlossen sind, leisten pro Kilogramm vermarktete Milch Beiträge an die Organisation und das Marketing. Die Marketingbeiträge sind für alle Milchproduzenten allgemein verbindlich und gelten somit auch für Nicht-Mitglieder.
Jährlich werden die SMP-Beiträge festgelegt.

Jährlich werden die SMP-Beiträge festgelegt.

Mitglieder

An der Delegiertenversammlung vom 17. April 2024 haben die SMP-Delegierten die Mitgliederbeiträge bestätigt. Der Beitrag für Mitglieder beträgt insgesamt 0,895 Rp./kg. Der Allgemeinverbindlichkeit unterliegen der Fonds Basismarketing für Milch und Milchprodukte sowie der Beitrag an das Basismarketing der SCM für Schweizer Käse. Dieser Beitrag beläuft sich auf 0,725 Rp./kg.

Beitrag

Ansatz

Milchmarketing

0.525 Rp./kg

Käsemarketing SCM

0.200 Rp./kg

Beitrag Interessenvertretung

0.170 Rp./kg

Total

0.895 Rp./kg

Nichtmitglieder

Gestützt auf die Allgemeinverbindlichkeit des Bundesrats erhebt die SMP bzw. ihre Mitgliedsorganisationen bei den Nichtmitgliedern auf der vermarkteten Milch für die Periode vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 folgende Beträge (unverändert):

Beitrag

Ansatz

Milchmarketing

0.525 Rp./kg

Käsemarketing SCM

0.200 Rp./kg

Total

0.725 Rp./kg

Weitere Abgaben auf der Milchgeldabrechnung

Nebst den oben aufgeführten Abgaben nehmen einzelne Marktorganisationen individuell und unterschiedlich Abzüge auf der Milchgeldabrechnung vor. Solche Abzüge wie beispielsweise Marktrückbehalte müssen sich auf das Reglement der Organisation beziehungsweise den Milchkaufvertrag abstützen lassen. Für das Inkasso und die Verwendung der Geldmittel ist die Organisation gegenüber den Produzenten rechenschaftspflichtig.