Verordnungen zum neuen Heilmittelgesetz – Ja aber…
Die Verordnungen regeln die wichtigen Fragen der Sicherheit von Heilmitteln und damit auch von Tierarzneimitteln. Weil direkt gesundheitsrelevant, braucht es Zulassungen und auch eine Marktüberwachung. Gleichzeitig sind Heilmittel aber auch ein wesentlicher Kostenfaktor. Über die Zulassungsverfahren und die Abgabevorschriften sollen nicht Monopole mit überhöhten Preisen geschaffen werden. Wegen der Regulierung braucht es allenfalls auch im Vergleich zu anderen Ländern eine Preiskontrolle.
Datenschutz wahren und trotzdem vergleichen können
Eine der grossen Herausforderungen ist es, das Informationssystem Antibiotika so zu gestalten, dass der Milchproduzent jederzeit Herr über seine Daten bleibt. Wenn das System dazu verwendet werden kann, Produkte und Tiere zu diskriminieren, verletzt das Instrument die Datenschutzbestimmungen ganz klar. Die SMP ist sich aber bewusst, dass Vergleichsdaten nötig sind, um übermässigen Einsatz von Antibiotika sanktionieren zu können. Die Ausgestaltung eines Vergleichsinstrumentes muss unter Mitwirkung aller Beteiligten erfolgen. Die direkte Information der betroffenen Tierärzte und Tierhalter bleibt sehr wichtig.
Humanmedizinisch relevante Resistenzen verhindern und Tierwohl sichern
Die Schweizer Milchproduzenten zusammen mit allen Nutztierhaltern sind sich sehr bewusst, dass bei unsachgemässem Einsatz von Tierarzneimittel resistente Keime entstehen können. Sie haben deshalb in den letzten Jahren bereits massive Massnahmen ergriffen und allein im letzten Jahr den Einsatz der kritischen Antibiotika um rund einen Viertel reduziert. Sie werden diese Anstrengungen weiter führen.
Tierhalter wollen in der Lage sein, kranke Tiere rasch und unkompliziert behandeln zu können. Aus diesem Grund begrüsst die SMP die neuen Regelungen für die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Aufgabe der Abgabekategorie C. Damit können wenig kritische Antibiotika (First line Antibiotika) eingesetzt werden, um kranken Tieren rasch zu helfen.
Administrative Erleichterung erzielen
Wenn das neue Informationssystem eingeführt ist, fordert die SMP, dass die Aufzeichnungspflichten im Behandlungsjournal entfallen. Das wäre eine erhebliche administrative Vereinfachung auf dem Betrieb.
Auskünfte
Thomas Reinhard
Projekte SMP
031 359 54 82
Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01