Schweizer Butter für CH-Konsumenten - Blick auf 2021 richten!
Als sich Ende August 2020 abgezeichnet hat, dass sich nicht alle an die in der Branche getroffenen Abmachungen gehalten haben, hat die SMP als erste in einer Kommunikation interveniert: "Wir verlangen von unseren Partnern, dass sie die in der Branche getroffenen Entscheide einhalten. So wurde unter anderem im April 2020 beschlossen, dass die Marken "Floralp" und "Die Butter" nicht für Importbutter zur Verfügung stehen sollen. Nun stellen wir aber fest, dass das eine Worthülse war und nicht gelebt wird. So geht das natürlich nicht für die Zukunft! Hier braucht es Remedur."
Swissness ist Vertrauen
Die SMP geht nun davon aus, dass die Marke "Die Butter" gegen Ende Oktober 2020 wieder ausschliesslich mit Schweizer Butter verkauft wird. Dies ist ein Lichtblick. Das breite mediale Intermezzo hat gleichzeitig deutlich gezeigt, dass die Swissness bei den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten einen hohen Stellenwert hat. Zu diesem Kapital gilt es Sorge zu tragen. Für die SMP richtet sich der Focus deshalb auf 2021.
Mehr Transparenz und Verbindlichkeit gefordert
Aufgrund der Marktentwicklung ist es absehbar, dass im kommenden Jahr (2021) punkto Butterversorgung in der Schweiz eine ähnliche Ausgangslage herrscht wie im 2020. Für den Vorstand der Schweizer Milchproduzenten braucht es deshalb verbindlichere Massnahmen, um in Zukunft mehr Schweizer Butter für den Schweizer Detailhandel zur Verfügung zu haben. Dazu fordert der SMP-Vorstand die Umsetzung folgender Punkte:
- Die Transparenz auf dem Markt ist in der Branche zu verbessern. Dazu braucht es auch die bisher "verborgenen" Daten des Bundes zu den Importen und zum Veredelungsverkehr.
- Die klaren Beschlüsse der Branchenorganisation Milch vom 30. September 2020 sind nun per 1. Januar 2021 so umzusetzen, dass gezielt und dosiert einige tausend Tonnen weniger Milchfett exportiert werden. Die verminderte Fettstützung der BO Milch (ca. 0.80 - 1.00 CHF/kg Butter) ist somit durch den Absatzmarkt zu tragen. Gewisse Mengen an Butter-Veredelungsverkehr müssen in Kauf genommen werden.
- Im Agrarverordnungspaket 2020 des Bundes ist neu zu regeln, dass allfällige Teilzollkontingentserhöhungen bei der Butter auf Antrag der Branchenorganisation Milch durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) festgelegt werden.
- Unverändert gilt, dass die Marken "Die Butter" und "Floralp" einzig für Schweizer Butter zur Verfügung stehen, so dass die Swissness eingehalten wird und die Konsumenten keiner Täuschung ausgesetzt werden.
- Selbstverständlich gehört zu den Forderungen seitens der Milchproduzenten ebenfalls die Einhaltung der Milchlieferverträge, welche bereits heute schon schriftlich und bilateral rechtsverbindlich geregelt sind.
Für die Schweizer Milchproduzenten braucht es dazu insgesamt eine schriftliche Vereinbarung innerhalb der Branche mit den einzelnen Unternehmen/Organisationen. Sitzungsprotokolle reichen aufgrund der gemachten Erfahrungen nicht.
Weitere Auskünfte
Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01