Erhöhung des A-Richtpreises erzeugt Bewegung nach oben
Laut dem neuen Standardmilchkaufvertrag müssen die ausbezahlten Milchpreise spätestens am 20. des Monats für den kommenden Monat den Produzenten bekannt gegeben werden. Die SMP hat bei den Erstmilchkäufern nachgefragt.
Drei Rappen erhöht oder angekündet
Die SMP nimmt zur Kenntnis, dass die Anhebung des A-Richtpreises Wirkung zeigt. Viele Milchkäufer geben an, den A-Preis um rund 3 Rappen erhöhen zu wollen. Einige PO’s sind noch in Verhandlungen, beabsichtigen aber eine Erhöhung umzusetzen. Der A-Richtpreis der BO Milch von 68 Rappen franko Rampe entspricht rund 64-65 Rappen ab Hof. Auch wenn die ausbezahlten Preise weiterhin meistens tiefer sind, wurde eine leichte Verbesserung der Situation auf dem Molkereimilchmarkt erreicht.
B-Preisberechnung führt zu paradoxer B-Preissenkung
Der B-Richtpreis basiert auf dem Rohstoffwert eines Kilos Milch bei Verarbeitung zu Magermilchpulver für den Export auf den Weltmarkt und auf dem Butterpreis im Inlandmarkt. Weil die Magermilchpulverpreise international weiter tief sind und die Butterpreise in der Kalkulation des B-Preise fix sind, ergibt sich die paradoxe Situation, dass trotz international steigender Preise der B-Preis im Oktober gegenüber dem September um 0.9 Rappen auf 46.7 Rp. gesunken ist! Die SMP fordert deshalb seit langer Zeit zwei Sachen: Erstens müssen die Butterpreise im Detailhandel und in der Industrie, zusätzlich zur Anpassung an die Erhöhung des A-Milchpreises, deutlich angehoben und zweitens muss die Berechnungsgrundlage des offiziellen B-Richtpreises angepasst werden. In der EU sind die Preise für Butter-Blockware (25 kg-Block) inzwischen bei 7 Euro je Kilogramm (d.h.7 x 1.16 = 8.12 CHF/kg).
Auskünfte
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Wirtschaft und Internationales SMP
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Reto Burkhardt
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