Einigung unter Bedingungen
Die Milchproduzenten in der BO Milch haben beschlossen, einer zusätzlichen Freigabe von maximal 1'800 Tonnen Importbutter beim Bund zuzustimmen, wenn zentrale Bedingungen zwingend eingehalten werden:
- Die Erlöse aus den Importabschöpfungen bei der Butter werden für die "Milch" eingesetzt und fliessen zu den Milchproduzenten.
- Der Umbau der Exportstützung bei den Fonds der BO Milch wird so vorangetrieben, dass mehr Milchfett im Inland zur Verfügung steht und weniger mit Fondsmitteln exportiert wird. Die Entscheide liegen mit Wirkung per 1. Januar 2021 vor.
Die abschliessende Kompetenz und Verantwortung zur Freigabe der weiteren Importbutter liegt bekanntlich bei der Verwaltung resp. beim Bundesrat. Grundsätzlich muss die ergänzende Marktversorgung über Importe dosiert erfolgen und es muss jederzeit Transparenz über getätigte Importe bestehen. Unverändert gilt für die Schweizer Milchproduzenten, dass keine Verwässerung der "Swissness" stattfinden darf.
Die Verhandlungen sind damit abgeschlossen und die Umsetzung steht bevor. Die Milchproduzenten verfolgen das Dossier deshalb unverändert mit höchster Priorität.
Weitere Auskünfte
Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01