Die Verkäsungszulage stützt die ganze Schweizer Milch
Sowohl die Zulage auf der verkästen Milch als auch das Verfahren für Anträge zum Veredelungsverkehr sind für Schweizer Milch und Milchprodukte Elemente des Grenzschutzes. Sie stützen die gesamte Milchbranche und dürfen unter keinen Umständen preisgegeben werden.
Genügend Mittel für die Verkäsungszulage bereitstellen
Die Verkäsungszulage wurde eingeführt, als der Freihandel mit der EU eingeführt wurde. Sie wirkt also als Kompensation für den abgebauten Grenzschutz bei der gelben Linie. Als solche ist sie nicht nur für die Käsereimilch eine wichtige Stütze, sondern für die gesamte Milchwirtschaft der Schweiz. Senkt man die Verkäsungszulage, wie das im neuen Agrarpaket vorgeschlagen wird, entsteht Druck auf alle Milchpreise. Dies, weil verkäste und nicht verkäste Molkereimilch mehrheitlich gemeinsam und mit denselben Preisen pro Abnehmer eingekauft wird. Die Kommission Käsereimilch bittet das Parlament und den Bundesrat für diese wichtige Stützungssäule der Schweizer Milchwirtschaft dringend genügend Mittel bereitzustellen.
Veredelungsverkehr – schädlicher Präzedenzfall
Die Käsereimilch Kommission lehnt das Geschäftsmodell des Veredelungsverkehrs für die Käseproduktion entschieden ab. Bestärkt wird sie durch die Tatsache, dass ursprünglich der Veredelungsverkehr gar nicht für solche Geschäfte vorgesehen war, oder dafür eingeführt wurde.
Obwohl die SMP, viele andere Organisationen sowie Parlamentarier im Vorfeld des Entscheides der Oberzolldirektion deutlich darauf hingewiesen haben, dass ein solcher Entscheid ein gefährliches Präjudiz wäre, wurde das Gesuch für Veredelungsverkehr für die Käseherstellung für den Export bewilligt. Für die Kommission Käsereimilch ist es zudem sehr bitter feststellen zu müssen, dass der Bund nicht gewillt ist, die Milchproduzenten bei der dringend notwendigen Realisierung von besseren Milchpreisen zu unterstützen.
Die Kommission Käsereimilch ist sehr enttäuscht über diesen Entscheid. Es ist zudem unverständlich, dass keine Transparenz in diesen Prozessen gegeben ist. Wie soll sich die betroffene Branche bei zukünftigen Anträgen verhalten, wenn keine Inhalte zu den Entscheiden bekannt werden?
Weitere Auskünfte
Urs Werder
Präsident Kommission Käsereimilch
077 423 58 70
Pierre-André Pittet
Vizedirektor
079 298 71 72
Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation
079 285 51 01