Die AP22+ braucht Korrekturen!
Gute Rahmenbedingungen sind wichtig, um in der Schweiz Milch, Kalb- und Rindfleisch produzieren und verarbeiten zu können. Es geht um viele Arbeitsplätze, auch in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen und um das Landschaftsbild der Schweiz. Aus diesem Grund ist die Agrarpolitik eine für die ganze Schweiz zentrale Vorlage die nicht voreilig und unausgegoren verabschiedet werden darf. Die SMP hat die komplexen mehr als 188 Artikel analysiert und aus Sicht der Milchproduzenten eine Übersicht über die wichtigsten positiven und negativen Massnahmen der Botschaft zur AP22+ erstellt.
Mehr an die Arbeit
Die SMP hat sich seit Beginn der Erarbeitung der AP22+ stark für die Umlagerung von reinen Flächenbeiträge hin zu Beiträgen, die an die Arbeit gekoppelt sind, eingesetzt. Mit den vorgeschlagenen Modulen der Produktionssystembeiträge wird dem grundsätzlich Rechnung getragen. Es braucht allerdings noch eine klare Differenzierung nach Tierkategorien, wo dies von der erwarteten Leistung her offensichtlich ist. SMP verfolgt diesen Punkt mit höchster Aufmerksamkeit weiter.
Die SMP konnte zudem erwirken, dass die Milchzulagen in der heutigen Höhe belassen werden. Dies ist gegenüber allen vorgeschlagenen Änderungen der richtige Weg. Die Auszahlung der Zulagen soll weiter gemäss dem heutigen System erfolgen. Die Milchproduzenten lassen sich hier nicht auf Experimente mit risikoreichem Ausgang ein (Preisdruck).
Soziale Absicherung, bessere Ausbildung und Obergrenze der Direktzahlungen
Die SMP hat sich dafür eingesetzt, dass alle Familienarbeitskräfte zu einer obligatorischen und sozialen Absicherung kommen. Immerhin hat das BLW jetzt die Partner der Betriebsleitenden in diese Regelung aufgenommen. Die moderne Landwirtschaft verlangt zunehmend viel von den Produzentinnen und Produzenten. Die Anforderungen an die Ausbildung für den Bezug von Direktzahlungen wurden zwar weniger erhöht als möglich, aber mit den vorgeschlagenen Anforderungen wurde ein Schritt getan, um die Produzenten für die Anforderungen des Berufs zu wappnen.
Eine Obergrenze bei den Direktzahlungen ist aus Sicht der Rindviehhalter notwendig. Das vorgeschlagene System (max. Direktzahlungen pro Betrieb) ist umsetzbar. Zentral ist dabei, dass alle Arten von Direktzahlungen darunter fallen. Aus Sicht der Milchproduzenten muss das System zusätzlich mit einem Maximalbetrag pro SAK (analog heute) limitiert werden. Das Ziel ist eine bessere Abgeltung der arbeitsintensiven Produktionsrichtungen.
Eigeninitiativen belohnen und ÖLN nicht verschärfen!
Die Schweizer Milchproduzenten haben mit dem grünen Teppich den Branchenstandard für die nachhaltige Milchproduktion eingeführt. Diese private Initiative wurde und wird als gutes Beispiel zitiert. In der vorliegenden Botschaft fehlen nun aber klare Zeichen für flankierende Marktmassnahmen.
Keine Mittelkürzungen und sinnvoller Umweltschutz
Nachdem anfänglich der Finanzrahmen als unangetastet dargestellt wurde, ist eine Kürzung der Direktzahlungen in den nächsten vier Jahren um 113 Millionen angekündigt worden. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesfinanzen in den nächsten Jahren stark belastet sein werden, darf jetzt nicht gekürzt werden! Die neue AP muss sozialverträglich umgesetzt werden.
Der Absenkpfad zur Verringerung der Nährstoffverluste tangiert alle Tierhalter in der Schweiz. Die vorgeschlagene Anpassung der Menge ausgebrachter Hofdünger pauschal von 3 auf 2.5 DGVE pro Hektare zu senken, ist methodisch falsch. Dieser Ansatz ist überholt und sachlich nicht nachvollziehbar. Vielmehr muss bei der Beurteilung die spezifische Eigenheit eines Betriebes (Ertragspotenzial, Zone, Bodenart etc.) berücksichtigt werden können. Wir sprechen uns deshalb für eine glaubwürdige und praxisgerechte Bilanzierung der Nährstoffe aus. Sonst wird einzig der Düngertourismus gefördert.
Langfristiger planen
Bereits bei der AP14-17 und bei der Verlängerung bis 2021, war es ein Hauptanliegen, der praktizierenden Milchproduzenten, die Administration zu vereinfachen. Diesem Anliegen wird in der vorliegenden Botschaft nicht Rechnung getragen - im Gegenteil. Die AP22+ hat das Potenzial eines "Kontrollmonsters", welches für die meisten Produzenten administrativ nur mit externer Hilfe zu bewältigen ist. Das darf nicht sein.
Gerade vor diesem Hintergrund sehen wir auch die Notwendigkeit, dass jetzt thematisiert werden muss, wie lange eine AP jeweils Gültigkeit haben soll. Da die Änderungen jeweils so umfangreich sind, fordern wir, dass eine neue AP jeweils nur alle 8 Jahre (anstelle von 4) diskutiert werden soll. So kann der Produzent seine Betriebsausrichtung verbindlicher planen.
Weitere Auskünfte
Reto Burkhardt
Leiter Kommunikation SMP
079 285 51 01