Medienmitteilungen26.04.2024

Bessere Ausrichtung auf die langfristigen Ziele

Ende Januar 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 mit Frist bis Ende April eröffnet. Er will damit "die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft verbessern", was sehr löblich ist. Im aktuellen Umfeld wird eher vergessen, dass auch ein Verzicht auf eine Detailregelung eine Verbesserung darstellen kann.

Mit den Vorschlägen im Agrarpaket 2024 werden eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Detailfragen geregelt, wo nicht immer sicher ist, ob damit ein konkreter Beitrag im Sinne einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen erreicht wird. Dies wäre sehr notwendig, wenn man berücksichtigt, dass für das Jahr 2021 in der Milchproduktion im Mittel ein Stundenlohn von CHF 13.85 je Arbeitsstunde resultiert hat und damit zu den tiefsten Werten zählt (Quelle: Bericht des BR zum Postulat 21.4585 vom 1. März 2024; S. 26f., 30). In diesem Sinn muss man sich im vorliegenden Agrarpaket die Frage stellen, was jeweils der Beitrag für die langfristigen Ziel ist. Für die Schweizer Milchproduzenten sind dabei folgenden Punkte hervorzuheben:

Zusätzliche 3.5% BFF-Regelung zugunsten der Selbstversorgung überdenken

Biodiversität ist ein wichtiges Anliegen, der bereits tiefe Selbstversorgungsgrad auch. In diesem Zielkonflikt sehen wir die Priorität im Erhalt der aktuellen BFF-Flächen, da sie auch noch ein qualitatives Verbesserungspotenzial haben. 19% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist bereits BFF, zumal das Minimum bei 7% liegt. 80 Prozent sind vernetzt.

Pragmatische Umsetzung Beitrag für regionale Biodiversität ab 2030

Die Zusammenlegung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte soll dazu führen, dass der administrative Aufwand für die Bauernfamilien und die Kantone reduziert wird. Der vorgelegte Vorschlag entspricht aber nicht der ursprünglich präsentierten Idee von einer einfachen Zusammenlegung der LQ- und Vernetzungs-Perimeter. Aus diesen Gründen wird die vorgelegte Anpassung abgelehnt und eine alternative Formulierung vorgeschlagen.

Ausrichtung Nährstoffmanagement auf gesetzlichen Auftrag & aktuellen Grundlagen

Die Milchproduzenten erwarten, dass sich die Umsetzung am gesetzlichen Auftrag orientiert und somit redimensioniert wird. Unentschuldbar ist, dass bis heute keine aktuellen Grundlagendaten in der GRUD zur Verfügung stehen. Bei Milchnebenprodukten muss zudem das Meldewesen zwingend über die DB Milch der TSM Treuhand mit den eingespielten Abläufen digital erfolgen. Die entsprechenden Anpassungen der Verordnungen sind einzuleiten. Nur eine schlanke Umsetzung in Form eines "HODUFLU Plus" ist zweckmässig.

Einkommen nach Arbeitsstunden ausweisen

Die SMP verlangt, dass die Einkommen zukünftig bei der Zentralen Auswertung nach Arbeitsstunden ausgewiesen werden. Die Datenlieferungen über Zwangsmassnahmen und Sanktionierung zu "motivieren", ist ein wenig intelligentes Vorgehen.

Milchproduzenten lehnen Absichten zur Umlagerung finanzieller Mittel zulasten Viehwirtschaft strikte ab.

Mit Blick auf die aktuell realisierten Stundenverdienste sowie die Quervergleiche, braucht dies keine weiteren Erklärungen.

Auskünfte

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