Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft
Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft
Expert:innen-Talk zu Kreislaufwirtschaft
Nährstoffe in Gras, Milch, Gülle und Nebenprodukten
Dem Wiederkauen und ihren vier Mägen sei Dank: Anders als wir Menschen kann sich die Kuh hauptsächlich von Wiesen- und Weidefutter ernähren. Durch ihr Futter nimmt sie Nährstoffe auf, braucht einen Anteil selbst, produziert nährstoffreiche Milch und scheidet den Rest wieder aus. Somit sind auch die Gülle und der Mist noch reich an Nährstoffen, welche als sogenannter "Hofdünger" ein wichtiger Nährstofflieferant für die Wiese- und Ackerkulturen ist.
Gewusst? Auch als Verwerterin von Nebenprodukten aus der Lebensmittelbranche schliesst die Kuh Kreisläufe. So frisst die Kuh z. B. Ölkuchen, die bei der Pressung von Pflanzenölen anfallen, oder auch Biertreber und Mühlennebenprodukte.
Mehr zur Verdauung der Kuh erfahren
Hofdünger: ein wertvolles Gut
Durch die Ernte von Getreide, Kartoffeln, Gras oder Obst werden dem Boden ständig Nährstoffe entzogen. Ohne Rückführung von Nährstoffen wird der Boden nährstoffarm und verliert an Fruchtbarkeit. Daher ist eine korrekte Düngung unerlässlich. Während Mineraldünger, auch Kunstdünger genannt, industriell hergestellt werden, setzt sich Hofdünger aus Gülle und Mist zusammen. Diese Dünger liefern den Pflanzen wichtige Nährstoffe – mengenmässig handelt es sich hier vor allem um Stickstoff.
Strenge Regeln fürs "Bschütten"
Die Nährstoffe gelangen entweder direkt auf der Weide oder durch die Ausbringung des im Stall angefallenen Hofdüngers zurück in den Boden. "Bschütten" darf man aber nicht einfach irgendwie. Hier gelten strenge Regeln:
- Um Überdüngung zu vermeiden, müssen Schweizer Betriebe nach der Suisse-Bilanz berechnen, dass die gedüngten Nährstoffe dem Bedarf der Kultur entsprechen.
- Der Düngungszeitpunkt wird so gewählt, dass Boden und Pflanzen die Nährstoffe optimal aufnehmen können.
- Seit 2024 ist vorgeschrieben, dass Gülle mit emissionsmindernden Verteilern ausgebracht werden muss (das sogenante "Schleppschlauch-Obligatorium").